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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Stoneswipe GmbH

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge der Stoneswipe GmbH (nachfolgend „Stoneswipe“).

(2) Das Angebot von Stoneswipe richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern Stoneswipe ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss

(1) Angebote von Stoneswipe sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Stoneswipe oder durch die Ausführung des Auftrags zustande.

(3) Technische Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsangaben stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

3. Leistungsgegenstand

(1) Stoneswipe entwickelt, plant, konstruiert und liefert unter anderem individuelle Modelle, Visualisierungslösungen, Schulungs- und Workshopmaterialien, Sonderanfertigungen, Bausteinsets sowie damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Bei kundenspezifischen Leistungen erfolgt die Umsetzung auf Grundlage der mit dem Kunden abgestimmten Anforderungen.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss können zu Anpassungen von Preisen und Lieferzeiten führen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Stoneswipe ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

5. Lieferzeiten und Selbstbelieferung

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Die Einhaltung von Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.

(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Materialengpässen, Transportstörungen oder sonstiger von Stoneswipe nicht zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Stoneswipe.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.

7. Eigentum an Entwürfen, Konzepten und technischen Grundlagen

(1) Sämtliche von Stoneswipe erstellten Entwürfe, Konzepte, Konstruktionen, Modelle, Visualisierungen, Zeichnungen, CAD-Daten, Bauanleitungen, technische Dokumentationen, Kalkulationen, Stücklisten, Prozesse, Methoden und sonstige Arbeitsergebnisse verbleiben unabhängig von einer Vergütung im geistigen Eigentum von Stoneswipe.

(2) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, erhält der Kunde keine Eigentums-, Urheber-, Nutzungs- oder Verwertungsrechte an den vorgenannten Unterlagen und Arbeitsergebnissen.

(3) Der Kunde erwirbt ausschließlich das Eigentum an den tatsächlich gelieferten und vollständig bezahlten physischen Produkten bzw. Sets.

(4) Eine Vervielfältigung, Nachproduktion, Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung von Entwürfen, Konzepten oder technischen Unterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Stoneswipe.

8. Ausschluss von Widerruf, Rückgabe und Stornierung bei Sonderanfertigungen

(1) Die von Stoneswipe angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.

(2) Individuell für den Kunden entwickelte, geplante, konfigurierte oder gefertigte Leistungen, Modelle, Sets, Konzepte, Sonderanfertigungen, Visualisierungen oder Projektarbeiten sind nach Auftragserteilung von Rückgabe, Umtausch und Stornierung ausgeschlossen.

(3) Dies gilt insbesondere für kundenspezifisch entwickelte Modelle, speziell zusammengestellte Bausteinsets, individuell beschaffte Komponenten, kundenspezifische Konstruktionen sowie projektbezogene Entwicklungsleistungen.

(4) Bereits erbrachte Entwicklungs-, Konstruktions-, Planungs- oder Beratungsleistungen sind unabhängig von einer späteren Projektfortführung zu vergüten.

9. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist für Unternehmer auf zwölf Monate ab Gefahrübergang begrenzt wird.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

(3) Stoneswipe ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

10. Haftung

(1) Stoneswipe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Stoneswipe nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.

11. Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

12. Referenznennung

Stoneswipe ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden nach vorheriger Zustimmung als Referenz zu verwenden.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Stoneswipe GmbH.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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